Kiesgrube Käppelin

Schutzstatus:Naturschutzgebiet
Fläche:21.7 ha

Beschrieb

Die Kiesgrube Käppelin, einst ein Ort intensiven Kiesabbaus, ist heute ein wertvolles Naturschutzgebiet. Seit 2003 steht sie unter Naturschutz. Der südwestliche Teil ist für die Öffentlichkeit zugänglich, während der nordöstliche Bereich der ungestörten Natur vorbehalten bleibt. Hier sind nur Pflegemassnahmen erlaubt. Die Vielfalt der Lebensräume, die hier erhalten und geschaffen wurden, macht die Kiesgrube zu einem wertvollen Rückzugsort für viele bedrohte Arten.

© Frank Maike, www.frankmaike.com

Geschichte

Die Kiesgrube Käppelin ist ein Lebensraum mit viel Wandel, der dank dem Einsatz von Naturschützern aus der Region erhalten werden konnte. Im 20. Jahrhundert hat die Firma Hupfer den Kies der Niederterrasse abgebaut. Bereits während dem Kiesabbau in den 1980er-Jahren beobachteten Ornithologen seltene Vogelarten wie die Uferschwalbe und den Flussregenpfeifer beim Brüten und erkannten den Wert des Gebiets. Nach Aufgabe des Kiesabbaus wuchs die Grube immer mehr zu und die seltenen Vogelarten verschwanden nach und nach. Die Uferschwalbenwand fiel dem Bau der Weiler Südumfahrung zum Opfer. 1984 begannen Naturschutzvertreter aus Deutschland und der Schweiz Gespräche mit der Naturschutzbehörde Lörrach über den Schutz der Grube zu führen. 1985 wurde ein erster Antrag auf Unterschutzstellung eingereicht und nach vielen Protesten und Verhandlungen konnte 2003 die Kiesgrube offiziell unter Naturschutz gestellt werden. Die Stadt Weil am Rhein erwarb die Fläche mit finanzieller Unterstützung des Bundeslandes Baden-Württemberg.

Tiere

Die Kiesgrube Käppelin ist ein Refugium für zahlreiche Tierarten, die einst in den Flussauen von Rhein und Wiese heimisch waren. Besonders bemerkenswert sind die verschiedenen Vogelarten, die hier brüten, darunter Nachtigall, Fitis und Dorngrasmücke. 2023 wurde eine neue Brutwand für Uferschwalben geschaffen. Feldhase, Fuchs und Reh nutzen die kleinräumig unterteilten Landschaftskammern. Amphibien wie die Gelbbauchunke und Kreuzkröten finden in den künstlich angelegten Tümpeln ideale Lebensbedingungen. Auch Reptilien wie die Ringelnatter und die Zauneidechse sind hier heimisch.

Pflanzen

Die Flora der Kiesgrube Käppelin ist ebenso vielfältig wie ihre Fauna. Die Vegetation umfasst ein Mosaik aus Sandtrockenrasen, Kies- und Schwemmfluren sowie Tritt- und Flutrasen. Im Sommer ist der Blütenreichtum entlang der Besucherwege besonders beeindruckend, was zahlreiche Tagfalter anzieht. Zu den bemerkenswerten Pflanzenarten gehören die Gemeine Küchenschelle, die Echte Osterluzei und verschieden Orchideen wie Breitblättrige Sumpfwurz, Bienenragwurz und Spitzorchis.

Beobachtungs- und Besuchtipps

Für Besuchende bietet die Kiesgrube Käppelin ein faszinierendes Naturerlebnis. Entlang des Rundwegs, der durch den südwestlichen Teil der Grube führt, können Besucherinnen und Besucher eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen beobachten. Besonders die Tümpel entlang des Weges sind ideal, um Amphibien und Libellen zu entdecken. Von Juni bis August bietet die Blütenpracht eine beeindruckende Kulisse und lockt zahlreiche Tagfalter an. Vom Landesgartenschaugelände aus bietet die Aussichtsplattform der Grün 99 einen Blick in den hinteren Teil der Kiesgrube.

Verhaltensregeln in Naturschutzgebieten

Menschen und Hunde verlassen die Wege nicht.

Damit respektieren wir den Lebensraum von Tieren und Pflanzen.

Natur geniessen ohne Lärm.

Lärm scheucht Tiere auf und verursacht Stress.

Keine Pflanzen und Pilze pflücken sowie Tiere fangen.

Damit bleibt die Schönheit der Natur auch für andere Besuchende sichtbar.

Kein Füttern von Wildtieren oder Aussetzen von Tieren.

Wildtiere finden hier genug Futter, ausgesetzte Tiere können das ökologische Gleichgewicht erheblich stören.

Weitere Regeln und Hinweise

Das Betreten des Naturschutzgebietes ist nur auf den gekennzeichneten Wegen gestattet. Fahrräder dürfen ebenfalls nur auf ausgewiesenen Wegen genutzt werden.

Hunde sind an der Leine zu führen und dürfen nicht frei laufen.

Offenes Feuer ist untersagt.

Aktivitäten wie Zelten, Lagern, Reiten und das Nutzen von Wasserflächen sind untersagt.

Lassen Sie bitte keine Modellflugzeuge und Drohnen über das Gebiet fliegen, um die Tierwelt nicht zu beunruhigen.