Am 1. April beginnt die «Brut- und Setzzeit». Zum Schutz der Wildtiere und Pflanzen gilt während dieser Zeit eine Leinenpflicht in bestimmten Teilen, sowie ein Wegegebot.
Für mehr Informationen können Sie Online unseren Flyer studieren oder sich einen Vorort holen:
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme!