Am 1. April begann die „Brut- und Setzzeit“. Zum Schutz der Wildtiere und Pflanzen gilt während dieser Zeit eine Leinenpflicht in gewissen Abschnitten, sowie ein Wegegebot.
Für mehr Informationen können Sie online unseren Flyer studieren oder sich vor Ort an den Flyerständern bedienen.
Gerne können sie im Gebiet auch den Rangerdienst ansprechen.
Wir danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme!
