Informationen zur Leinenpflicht für Hunde

Am 12. März 2024 hat der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt die Verordnung zum Wildtier- und Jagdgesetz beschlossen. Damit tritt auf Schweizer Parkseite erstmalig eine Leinenpflicht für Hunde in der Brut- und Setzzeit in Kraft. Auch auf der deutschen Parkseite gibt es Regeln für  Hundehaltende. Wo und wann welche Regeln gelten, darüber gibt der neu erschienene Hundeplan für den Landschaftspark Wiese Auskunft. Er kann hier heruntergeladen werden.

Zurück zur Leinenpflicht während der Brut- und Setzzeit: Wann und wo gilt sie nun im Landschaftspark? Sie gilt wie folgt:

  • Im Wald, an Waldrändern und angrenzenden Wiesen
  • Nur auf Gebieten linksseitig der Wiese (in Fliessrichtung)
  • Gebiete auf der rechten Wieseseite inkl. Vorländer und Dammwege auf beiden Seiten sind von der Leinenpflicht ausgenommen.
  • In der Hauptsetz- und Brutzeit vom 1. April bis 31. Juli
  • Jedes Jahr wiederkehrend
  • Für sämtliche Hunderassen

Weitere Informationen zum Beschluss des Regierungsrats der Wildtier- und Jagdverordnung finden Sie in der Medienmitteilung.